Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Intellecom GmbH

1. Vertragsabschluss

Ausgenommen Barkäufe kommen Verträge mit uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Vertragsabschluss richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von intellecom. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Kunden. Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste berechnet. Die Vergütung für Dienstleistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Die vereinbarten Preise sind im Ganzen sofort bei Übergabe von Waren bzw. nach Erbringung der Dienstleistung zur Bezahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine einseitige Preiserhöhung durch intellecom ist zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen erhöht hat. Gegenüber Verbrauchern ist eine Preiserhöhung für Waren oder Leistungen nach einem Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss zulässig. Dies ist dem Kunden spätestens ein Monat vor Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat sodann das Recht, uns gegenüber durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrage zurückzutreten. Tut er dies nicht, so gilt der neue, erhöhte, bekanntgegebene Listenpreis als vereinbart. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist und seine Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Dienstleistung leistet, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, hat er gegenüber unseren Forderungen zudem kein Zurückbehaltungsrecht. Für Kunden aller Art ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur möglich, soweit diese Gegenforderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Kunden nur mit Zustimmung von intellecom an Dritte abgetreten werden.

4. Annahme

Der Kunde ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald intellecom die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 2 Wochen, so steht intellecom gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so hat er die intellecom entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten. Verlangt intellecom die Entgegennahme der bestellten Gegenstände mit dem Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände verwertet werden und nimmt der Kunde die bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so ist intellecom berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen Verkauf zu Lasten des Kunden bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden zu verrechnen. Ist der Kunde kein Verbraucher und nimmt der Kunde die vereinbarte Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so kann intellecom insoweit 50 % der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für die ihr entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Kunden verlangen. Soll höherer Schadenersatz geltend gemacht werden, so ist dieser insgesamt im Einzelnen nachzuweisen. Der Kunde ist berechtigt, weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, dass der intellecom kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.

5. Gewährleistung

Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen übernehmen wir Gewährleistung wie folgt: a) für Dienstleistungen Für von intellecom erbrachte Dienstleistungen bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche. b) für Waren Mängel bezüglich gelieferter Waren einschließlich Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von intellecom innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung, bei Verbrauchern innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung, behoben. Danach ist der Gewährleistungsanspruch verjährt. Bei gebrauchten Waren verjähren Gewährleistungsansprüche in allen Fällen innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Ist der Kunde kein Verbraucher, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Nachbesserung in unseren Geschäftsräumen oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit dies vereinbart ist oder der Kunde Kaufmann ist. Dies gilt auch und insbesondere, wenn die Nachbesserung in vom Kunden bestimmten Räumen durchgeführt wird. c) für Werkvertragsleistungen Für von uns erstellte Individualsoftware, bei spezifischer Anpassung von Standardsoftware, bei Vernetzungen, bei detaillierter Anpassung von Hardware an Erfordernisse des Kunden sowie bei sonstigen Werkvertragsleistungen übernehmen wir Gewährleistung für die Übereinstimmung mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Die Abnahme gilt spätestens mit der Inbetriebnahme als erfolgt. d) Allgemein Für den Verlust von Daten, Programmen oder Programmteilen sowie deren Beschädigung übernimmt intellecom keinerlei Haftung. Die Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt worden sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung dafür, dass evtl. erworbene Programme oder sonstige Software für den Einsatzzweck des Kunden geeignet sind. Bei Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach zumutbaren Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Jeder Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die bei uns erworbene Ware oder das bei uns erworbene Programm, auf dem zur Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig oder die erworbene Ware für die ins Auge gefassten Programme nutzbar ist. Hierfür übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, soweit anderes nicht schriftlich vereinbart ist. Schließlich ist der Kunde verpflichtet, die geleisteten Arbeiten bzw. die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel sowie Falschlieferungen und Fehlleistungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware, sind bei intellecom innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen, spätestens nach 6 Monaten, bei Verbrauchern spätestens nach 12 Monaten, gerügt werden. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung bzw. die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde wird intellecom unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen erforderlich sind. Der Kunde trägt den Mehraufwand, der intellecom dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.

7. Programmerwerb

intellecom liefert Programme auf Programmträgern einschließlich deren Dokumentation, ohne Quellencode. Der Kunde erwirbt ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er erwirbt kein Eigentums- oder Urheberrecht oder Copyright. Das überlassene Programm ist deshalb ein Lizenzprogramm, an dem intellecom dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Programms ausschließlich auf einer im Besitze des Kunden befindlichen Datenverarbeitungsanlage für unbestimmte Zeit einräumt.
https://www.microsoft.com/licensing/docs/customeragreement

8. Schutzrechte für Dritte

Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut oder erstellt worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, dass wir keine Haftung für die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter übernehmen, werden wir uns in einem solchen Falle bemühen, eine für den Kunden günstige Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Geräte zu finden. Hat der Besteller trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche nach unserer Wahl darauf, dass der Kunde verlangen kann, dass das Gerät von uns so geändert wird, dass es keine Schutzrechte mehr verletzt oder, dass wir dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen oder, dass wir das betreffende Gerät oder Programm durch ein solches ersetzen, das keine Schutzrechte Dritter verletzt und den Anforderungen des Kunden entspricht oder, dass wir die betroffenen Geräte oder Programme zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten. In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen Waren, Programmen, Datenträgern usw. bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die erworbene Sache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die erhaltene Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

10. Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für Sachschäden haftet intellecom bis zu einem Betrag in Höhe von € 500.000,-, für Vermögensschäden bis zu € 25.000,-. Die Haftung ist für Schäden ausgeschlossen, die durch Software-Viren oder Programmmanipulationen durch Dritte eintreten. Des Weiteren haftet intellecom nicht für Schäden, die auf Grund fehlerhafter Unterlagen des Kunden, technischen Versagens oder Abnutzung der Hardware sowie Rückruf entstehen. Weiterhin wird nochmals klargestellt, dass intellecom für verloren gehende Daten, Programme oder Programmteile keinerlei Haftung übernimmt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Kunde die Verantwortung für seine Daten selbst trägt. Insbesondere ist es Aufgabe des Kunden, in ausreichenden Abständen eine Datensicherung durchzuführen.

11. Gerichtsstand/anwendbares Recht

Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort 71065 Sindelfingen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit intellecom gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN- Kaufrechts ausgeschlossen.

12. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder im von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.

Stand Januar 2021